Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Anwendungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen (AGB) sind Vertragsbestandteile aller Verträge mit der Alpha Bad Langensalza Hotelbetriebs GmbH. Sie gelten insbesondere für die hoteleigenen Leistungen, wie etwa die Überlassung von Hotelzimmern, Konferenz – Banketträumen und anderen Räumlichkeiten des Hotels. Diese AGB beziehen sich auf alle Vertragsarten, z.B. Hotelaufnahme-, Pauschalreise-, Kontingent- oder Veranstaltungsvertrag, die mit dem Hotel abgeschlossen werden. Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner. AGB des Vertragspartners finden keine Anwendung, auch wenn das Hotel der Alpha Bad Langensalza Hotelbetriebs GmbH diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf seine AGB werden hiermit widersprochen.
2. Vertragsschluss
Der jeweilige Vertrag kommt grundsätzlich nach mündlichem oder schriftlichem Antrag des Vertragspartners und durch die Annahme des Hotels zustande. Dem Hotel steht es frei, den Antrag schriftlich, mündlich, in Textform (z.B. E-Mail, Fax) oder schlüssig, durch Leistungserbringung, anzunehmen. Vertragspartner des Hotels ist grundsätzlich der Hotelgast. Tritt als Besteller ein Veranstalter auf bzw. schließt der Besteller einen sog. Kontingentvertrag ab, so ist dieser im Zweifel neben dem Hotelgast Vertragspartner und haftet gemeinsam mit diesem als Gesamtschuldner sowie für sämtliche Schäden, die der Endnutzer schuldhaft verursacht. Die Unter- oder Weitervermietung oder die unentgeltliche Nutzung der überlassenen Zimmer durch Dritte sowie die Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken ist nur gestattet, wenn das Hotel dies ausdrücklich gestattet. Das Hotel kann hier nach eigenem Ermessen auf Anfrage eine schriftliche Ausnahme erteilen.
3. Bereitstellung der Leistungen, Preise, Zahlungen
Die der Buchung zugrunde liegenden Preise bestimmen sich grundsätzlich nach der zur Zeit der Leistungserbringung gültigen Preisliste bzw. des aktuell gültigen Tagespreises des Hotels. Sämtliche Preise verstehen sich inklusive der z.Zt. gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer. In den Preisen sind öffentlich Abgaben, wie z.B. Kurtaxe, Kulturförderabgaben (sog. „Bettensteuer“) o.ä. nicht enthalten. Die genannten Abgaben hat der Vertragspartner zusätzlich zu tragen. Die jeweiligen Beträge werden ihm gesondert in Rechnung gestellt. Erhöhungen der Umsatzsteuer gehen zu Lasten des Vertragspartners. Sind für den Fall der schriftlichen Auftragsbestätigung des Hotels feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluss und Leistungserbringung mehr als 6 Monate, ist das Hotel berechtigt, die zu dem Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preise zu berechnen, soweit diese 5% des vereinbarten Preises nicht übersteigen. Nachträgliche Änderungen der Leistungen können zu Veränderungen der Preise führen. Das Hotel ist, insbesondere bei Mehrfachreservierungen, berechtigt, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zu 100% der gesamten Zahlungsverpflichtung des Vertragspartner bis spätestens 14 Tage vor dem gebuchten Termin zu verlangen. Geht die Zahlung nicht rechtzeitig ein, ist das Hotel berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Der Zahlungsanspruch des Hotels ist unverzüglich nach Zugang der jeweiligen Rechnung ohne Abzug fällig. Eine Rechnung gilt spätestens 3 Tage nach Versendung als beim Rechnungsempfänger zugegangen, sofern kein früherer Zugang nachgewiesen werden kann. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regeln. Die Erstellung einer Gesamtrechnung entbindet nicht von der fristgerechten Zahlung der Einzelrechnungen. Ein Zahlungsverzug auch nur einer Einzelrechnung berechtigt das Hotel, alle weiteren und zukünftigen Leistungen zurückzuhalten und die Erfüllung der Leistungen von einer Sicherheitsleistung in Höhe von bis zu 100% der noch ausstehenden Zahlung abhängig zu machen. Rechnungen sind grundsätzlich bei Anreise – sofern mit der Reservierungsbestätigung die Zahlung nicht gesondert geregelt wurde – sofort bar, mit EC- oder Kreditkarte zu zahlen. Das Hotel ist berechtigt, Devisen, Schecks und Kreditkarten zurückzuweisen. Gutscheine bzw. Voucher werden nur akzeptiert, wenn mit dem betreffenden Vertragspartner ein Kreditabkommen besteht oder entsprechende Vorauszahlungen geleistet wurden. Eine Erstattung von nicht in Anspruch genommenen Leistungen ist ausgeschlossen. Nutzt der Vertragspartner für die Bezahlung von Leistungen mit Vorauszahlungspflicht (z.B. nicht stornierbare Buchungen oder allgemeine Bestellungen mit Vorauszahlungspflicht) eine Kreditkarte ohne diese gegenständlich vorzulegen (z.B. über Telefon, Internet o.ä.), ist der Vertragspartner im Verhältnis zum Hotel nicht berechtigt, seinem Kreditkarteninstitut gegenüber diese Belastung zu widerrufen.
4. Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung)
Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch
dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.
Grundsätzlich gelten die in der Bestätigung oder im Angebot aufgeführten Stornierungsbedingen. Sollten diese nicht aufgeführt sein, gelten die nachfolgend genannten Bedingungen.
Bei Logis / Standardrate bis zu 10 Personen (= Individualgast) kann der Kunde bis 18.00 Uhr am Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
a) ab 18.00 Uhr am Anreisetag
= 80% des vereinbarten Gesamtreisepreises
b) bei Nichtanreise
= 80% des vereinbarten Gesamtreisepreises
Bei Logis ab 11 Personen (= Gruppen- oder Tagungsgast) kann der Kunde bis zum 56. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren:
Wenn Sie von Ihrer Gruppenreservierung zurücktreten möchten,
gelten die folgenden Stornierungsbedingungen:
a) 55 bis 29 Tage vor Anreise
= 30 % des vereinbarten Gesamtreisepreises
b) 28 bis 10 Tage vor Anreise
= 60 % des vereinbarten Gesamtreisepreises
c) ab dem 9. Tag vor Anreise
= 80 % des vereinbarten Gesamtreisepreises
Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Räumen / Zimmern
und Arrangements werden in Rechnung gestellt:
a) 55 bis 29 Tage vor Veranstaltungsbeginn
= 30 % des vereinbarten Gesamtreisepreises
b) 28 bis 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn
= 60 % des vereinbarten Gesamtreisepreises
c) ab dem 9. Tag vor Veranstaltungsbeginn
= 80 % des vereinbarten Gesamtreisepreises
Das in Ziffer 4 aufgeführte Recht des Kunden zum Rücktritt ohne Zahlungs- oder Schadensersatzanspruches des Hotels auszulösen erlischt, wenn er nicht bis zu den vorgenannten Terminen sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt.
Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die vorstehend in Ziffer 4 geforderte Pauschale ist.
5. Zimmernutzung, Zimmerübergabe, Abreise
Die Zur-Verfügung-Stellung der Zimmer erfolgt ausschließlich zu Beherbergungszwecken. Der Vertragspartner haftet dem Hotel für sämtliche Schäden, die durch ihn oder Dritte, die auf dessen Veranlassung die Hotelleistungen erhalten, verursacht werden. Schäden sind dem Hotel umgehend zu melden. Es handelt sich um Nichtraucherzimmer. Für entstandene Schäden (z.B. Schäden am Interieur, Reinigung der Stoffe, Ausfallkosten o.ä.) durch Zuwiderhandlung haftet der Vertragspartner.
Es besteht kein Anspruch auf die Nutzung bestimmter Zimmer. Sollten Zimmer im Hotel nicht verfügbar sein, wird das Hotel den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren und gleichwertigen Ersatz in einem räumlich nahe gelegenen Hotel gleicher Kategorie anbieten. Lehnt der Vertragspartner ab, so werden vom Vertragspartner erbrachte Leistungen unverzüglich erstattet. Gebuchte Zimmer stehen dem Vertragspartner in der Regel ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sofern bei sog. nicht garantierten Reservierungen (z.B. durch Kreditkarte, Vorauszahlung o.ä.) nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart oder keine andere Vereinbarung getroffen wurde, hat das Hotel das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben – ohne, dass der Vertragspartner hieraus Rechte oder Ansprüche herleiten kann. Bei Frühanreisen und Zimmerbezug ab 10.00 Uhr berechnet das Hotel den aktuell gültigen Tageszimmerpreis in Höhe von 60%, ggf. zuzüglich Frühstückskosten .Die Zimmer müssen am Abreisetag, sofern keine andere nachweisbare Vereinbarung getroffen wurde, bis spätestens 10.30 Uhr geräumt sein. Danach kann das Hotel über den dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 15.00 Uhr den aktuell gültigen Tageszimmerpreis in Höhe von 60% in Rechnung stellen, ab 15.00 Uhr 100% des vollen Logispreises.
6. Zusätzliche Bestimmungen für Veranstaltungen und Pauschalreiseverträge
Für die Buchung von Veranstaltungen, z.B. Tagungen und Bankette, sowie Pauschalreisen gilt ergänzend Folgendes:
Der vom Vertragspartner bei der Buchung anzugebende Anlass der Veranstaltung, ist Vertragsbestandteil. Weicht die Veranstaltung erheblich hiervon ab, ist das Hotel berechtigt den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Ein sog. Pauschalreisevertrag ist begründet, wenn die Leistungspflicht des Hotels neben der Gewährung von Kost und Logis in der Organisation eines Freizeitprogrammes als entgeltliche Eigenleistung besteht. Die vom Besteller gebuchte Personenzahl ist fester Vertragsbestandteil. Für eine sorgfältige Vorbereitung durch das Hotel hat der Vertragspartner dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl spätestens 3 Tage vor Veranstaltungs- bzw. Reisebeginn mitzuteilen. Sofern der Vertragspartner dabei eine höhere Teilnehmerzahl mitteilt, wird diese höhere Teilnehmerzahl nur dann Vertragsbestandteil, wenn das Hotel dem schriftlich zustimmt. Stimmt das Hotel zu, richtet sich die Abrechnung nach der neuen Vereinbarung, ggf. mit zusätzlichen Aufwendungen. Ein Anspruch auf Zustimmung besteht nicht. Ohne Zustimmung ist der Vertragspartner nicht zur Durchführung mit einer höheren Teilnehmerzahl berechtigt. Die Abrechnung richtet sich unabhängig von der Mitteilung der Höhe der Teilnehmerzahl nach den vertraglichen Vereinbarungen. Nehmen tatsächlich weniger Teilnehmer an der Veranstaltung bzw. Reise teil, ist dies für die Abrechnung unerheblich. Werden vereinbarte oder zur Verfügung gestellte Leistungen vom Vertragspartner nicht in Anspruch genommen, ist eine Herabsetzung oder Rückvergütung des Gesamtbetrages nicht möglich.
Falls ein Mindestumsatz vereinbart worden ist und dieser nicht erreicht wird, kann das Hotel 80% des Differenzbetrages als entgangenen Gewinn verlangen, sofern nicht der Vertragspartner einen niedrigeren oder das Hotel einen höheren entgangenen Gewinn nachweist. Die reservierte Räumlichkeit steht dem Vertragspartner nur für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Sofern dieser Zeitraum überschritten wird, ist das Hotel berechtigt einen verhältnismäßigen Aufpreis zu berechnen. Eine Inanspruchnahme über die vereinbarte Zeit hinaus Bedarf der Zustimmung des Hotels. Verschiebt sich der vereinbarte Zeitpunkt des Veranstaltungsbeginns, so ist das Hotel berechtigt, dem Vertragspartner sämtliche hierdurch entstandene Mehrkosten in Rechnung zu stellen.
Sofern das Hotel technisches Gerät zu Verfügung stellt, ist das Hotel berechtigt, zur Abdeckung von Schäden und Verlusten angemessene Sicherheit vom Vertragspartner zu verlangen bzw. nach seiner Wahl eine Haftpflichtversicherung für seine Rechnung abzuschließen. Die Einbringung eigener elektrischer Anlagen sowie der Anschluss an das Hotelstromnetz durch den Vertragspartner bedürfen der vorherigen Zustimmung durch das Hotel. Anfallender Stromverbrauch wird durch pauschale Erfassung berechnet. Durch Anschluss auftretende Störungen oder Schäden an den Hotelanlagen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
Das Hotel haftet nicht für Schäden, die der Vertragspartner anlässlich der Inanspruchnahme einer Sonderleistung eines Dritten erleidet. Der Vertragspartner wird zur Durchsetzung seiner Ansprüche auf den jeweiligen Veranstalter der Sonderleistung verwiesen.
7 Haftung, eingebrachte Gegenstände
Der Vertragspartner ist verpflichtet, erkennbare Mängel unverzüglich nach Bekanntwerden persönlich im Hotel anzuzeigen. Für eingebrachte Gegenstände des Vertragspartners gelten die gesetzlichen Bestimmungen der §§ 701 ff BGB. Jegliche Haftung des Hotels für Schäden, insbesondere für eingebrachte Sachen, ist im Übrigen ausgeschlossen, es sei denn, dem Hotel bzw. seinem Personal fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Zurückgebliebene Sachen des Vertragspartners werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Vertragspartners nachgesandt. Das Hotel bewahrt die Sachen 6 Monate auf und berechnet dafür eine angemessene Gebühr. Danach werden die Sachen, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Der dem Vertragspartner ggf. zur Verfügung stehende Hotelparkplatz wird nicht im Rahmen des Vertragsverhältnisses zwischen Vertragspartner und Hotel zur Verfügung gestellt. Es handelt sich hierbei um einen Service des Hotels ohne vertragliche Verpflichtung. Die Haftung für Schäden im Zusammenhang mit der Parkplatzbenutzung ist daher ausgeschlossen. Das Hotel ist nach den gesetzlichen Regelungen zum Rücktritt vom Vertrag (§ 323 BGB) bzw. zur Kündigung des Vertrages (§ 314 BGB) berechtigt – insbesondere Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger vom Hotel nicht zu vertretender Hinderungsgründe, speziell solcher außerhalb der Einflusssphäre des Hotels. Der Kunde darf Speisen und Getränke zur Veranstaltung grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen kann eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden. Das Hotel ist jedoch in diesem Falle berechtigt, eine Servicegebühr bzw. sog. Korkgeld zu berechnen.
8 Erfüllungs- und Zahlungsort, Gerichtsstand, Nebenabreden, Teilunwirksamkeit
Erfüllungs- und Zahlungsort ist für beide Seiten der Sitz des jeweiligen Hotelbetriebes. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Hamburg. Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen der vorstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) unwirksam sein, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht.
Stand: Oktober 2022